Helfende Hände UG

Individuelle Schulbegleitung und mobile Frühförderung

Schulbegleitung


Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung ist eine personelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung oder einer drohenden Beeinträchtigung. Wir wollen damit eine Chancengleichheit schaffen für die beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen.

In einem inklusiven Schulsystem, wie es derzeit in Deutschland auf Grundlage der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden soll, hat die Unterstützung durch eine Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen eine grundlegende Bedeutung.

Ein Kind mit einer Beeinträchtigung, gleich welcher Art und Ausprägung, hat mit den alltäglichen schulischen Anforderungen mehr zu „kämpfen“ als Kinder ohne Beeinträchtigung.

Damit dadurch keine Benachteiligung entsteht, gibt es die Schulbegleitung, welche das Kind individuell im schulischen Alltag begleitet und unterstützt.

Kind und Schulbegleiter/in bilden eine „Einheit“ ,um so dem Kind eine uneingeschränkte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die Aufgaben der Schulbegleiterin/ des Schulbegleiters richten sich nach den persönlichen Voraussetzungen des Kindes.

 

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Grundsätzlich haben in Deutschland alle Kinder und Jugendlichen mit einer oder mehreren diagnostizierten Beeinträchtigungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schulbegleitung.

Möchten Sie für Ihr Kind eine Schulbegleitung beantragen, müssen Sie diesen Antrag bei Ihrem zuständigen Jugend- oder Sozialamt stellen. (In der Regel das Jugend- oder Sozialamt des Landkreises, indem Sie wohnen.)

Zurzeit ist das Jugendamt zuständig für alle Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Beeinträchtigung. (§35a SGB VIII).

Für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ist das Sozialamt zuständig (§99 SGB XII).

Im Rahmen einer allgemeinen Überarbeitung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden sich die Paragraphen und die Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe ändern.

Sobald diese neuen Regelungen in Kraft treten, werden wir Sie an dieser Stelle hierüber informieren!

 

Ich habe eine Genehmigung und nun?

Haben Sie für Ihr Kind eine Schulbegleitung beantragt und dieser Antrag wurde genehmigt, können Sie nun einen Träger suchen, welcher Schulbegleitungen anbietet.

Hierbei haben Sie als Eltern das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“ (§5 SGB VIII).

Das bedeutet, dass Sie die Entscheidung treffen dürfen, welchen Anbieter Sie wählen möchten.

Treten Sie an uns heran, nehmen wir uns die Zeit, um Ihrem Anliegen ausreichend Gehör zu verschaffen. Wir versuchen nach bestem Ermessen und den Möglichkeiten, die wir haben, für Ihr Kind eine „passende“ Schulbegleitung zu finden.

Sobald wir jemanden gefunden haben, findet ein persönliches Kennlern-Treffen statt. Damit wir Sie und Ihr Kind kennenlernen und Sie und Ihr Kind die Möglichkeit bekommen den/ die Schulbegleiter/in kennenzulernen.

Wir legen großen Wert darauf allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben Wünsche und Fragen zu äußern, mit dem Grundsatz, dass alle Informationen der Schweigepflicht unterliegen und selbstverständlich mit allem diskret umgegangen wird.


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